Inflationsausgleich 2024 – Jetzt noch nutzen!
von Carolin Mutschlechner
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten bietet der Inflationsausgleich den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine große Entlastung. Im Jahr 2024 besteht noch die Möglichkeit, von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zu profitieren. Arbeitgeberinnen können ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Wir zeigen, welche Möglichkeit es dafür abseits der klassischen Auszahlung von direkten Geldbeträgen gibt und wie der Inflationsausgleich 2024 nachhaltig gestaltet werden kann.
Was ist der Inflationsausgleich?
Die Inflation führt zu einer allgemeinen Steigerung der Preise für Waren und Dienstleistungen. Ein Inflationsausgleich ist von essenzieller Bedeutung, um zu verhindern, dass Gehälter an realem Wert verlieren und somit eine Belastung für viele Haushalte darstellen. Die Berücksichtigung einer Inflationsprämie gewährleistet die Erhaltung der Realeinkommen der Beschäftigten und sichert ihnen die Möglichkeit, ihren Lebensstandard zu halten.
Eckpunkte des Inflationsausgleichs 2024
Im Rahmen der Gewährung der Informationasgleichprämie an die Mitarbeitenden sind folgende Punkte zu beachten:
- Zeitliche Befristung: Die Prämie kann vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden.
- Höhe der Prämie: Arbeitgeberinnen können bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen, entweder als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen.
- Zusätzliche Leistung: Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie darf nicht als Ersatz für bereits bestehende Gehaltsbestandteile verwendet werden.
- Einfache Dokumentation: Es genügt, wenn Arbeitgeberinnen bei der Auszahlung der Prämie auf die Preissteigerung hinweisen, beispielsweise durch einen entsprechenden Vermerk auf den Überweisungsträger.
Nutzt die Gelegenheit bis Ende 2024!
Die Möglichkeit, die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei zu nutzen, besteht nur noch bis Ende 2024. Arbeitgeberinnen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine finanzielle Entlastung zu bieten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben über 75 Prozent aller Tarifbeschäftigten in Deutschland seit Oktober 2022 diese Prämie erhalten oder werden sie bis Ende 2024 erhalten.
Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im steuerlichen Sinne gewährt werden, unabhängig von ihrer Beschäftigungsart.
Auszahlung der Inflationsprämie
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie kann durch die Unternehmen auf verschiedene Weise erfolgen. Neben der Überweisung direkter Geldbeträgen können Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeitenden den Ausgleich auch in Form von Sachbezügen zur Verfügung stellen. Beispiele hierfür sind Tankgutscheine oder Warengutscheine, die den täglichen Bedarf decken.
Arbeitgeberinnen können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro zusätzlich zum Gehalt als steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug gewähren.
Wie gelingt ein nachhaltiger Inflationsausgleich 2024?
Tankkarten oder klassische Konsumkarten unterstützen zwar die Mitarbeitenden in Zeiten der Inflation, tragen aber nicht zur nachhaltigen Entwicklung. Hier kommt die guudcard ins Spiel: eine innovative und umweltfreundliche Alternative zur klassischen Auszahlung sowie zu herkömmlichen Sachbezügen wie Tank- oder Einkaufsgutscheinen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur entlastet, sondern gleichzeitig einen nachhaltigen Lebensstil fördert.
Die guudcard ist eine Sachbezugskarte, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit bei über 10.000 regionalen und nachhaltigen Orten einkaufen können. Die Bandbreite der Akzeptanzstellen reicht von veganen Restaurants, fairen Bekleidungsgeschäften und Sportstätten über Bio-Lebensmittel und Fahrradläden bis hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln - bei dieser Vielfalt ist für jeden etwas dabei!
Vorteile eines Sachbezuges als Inflationsausgleichs 2024 für Unternehmen
Unternehmen, die die Prämie nicht direkt auf das Gehaltskonto der Mitarbeitenden überweisen, sondern auf Sachbezugskarten wie die guudcard aufladen, können daraus verschiedene Vorteile ziehen:
- Mitarbeitermotivation: Im Gegensatz zu einer einmaligen Überweisung und einem einmaligen Aufscheinen auf dem Kontoauszug kommt es bei jedem Bezahlvorgang mit der guudcard zum Bonus-Effekt. Das führt zu einer Steigerung der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden.
- Mitarbeiterbindung: Die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei täglichen Ausgaben – sei es für Mobilität, Lebensmittel oder Freizeitaktivitäten – durch die guudcard ist ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung. Dies führt zu einer stärkeren Bindung an das Unternehmen.
- ESG-Maßnahme: Die 3.000 Euro des Inflationsausgleichs 2024 fließen über die guudcard in die nachhaltige Entwicklung einer Region. Damit bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitenden eine nachhaltige Unterstützung.
Fazit: Inflationsausgleich 2024
Nutzt die Gelegenheit des Inflationsausgleichs 2024, um eure Mitarbeitenden zu unterstützen und finanziell zu entlasten. Arbeitgeberinnen haben die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Die guudcard bietet eine Möglichkeit, die nicht nur finanzielle Entlastung bringt, sondern gleichzeitig eine nachhaltige Konsum unterstützt. Da diese Regelung nur noch bis Ende 2024 gilt, sollten Arbeitgeberinnen jetzt aktiv werden.
Wenn ihr also darüber nachdenkt, Benefits für eure Mitarbeitenden einzuführen oder bestehende auszubauen, dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt!